Info

Kosten

Wir verstehen, dass die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen eine wichtige Rolle spielen. Daher informieren wir Sie transparent über die Kosten und bieten Ihnen gerne eine individuelle Beratung an.

„Gratis-Zahnspange“: Information zur Kostenrückerstattung

Als von allen Krankenkassen akkreditierte Wahlzahnarzt-Praxis haben wir langjährige Erfahrung in der Abwicklung der sogenannten „Gratis-Zahnspange“. Um einen bestimmten Betrag von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet zu bekommen, müssen laut §153a ASVG folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Das Vorliegen einer Zahn- und/oder Kieferfehlstellung, deren Korrektur aus medizinischen Gründen erforderlich ist (IOTN 4 oder 5, wird bei der Erstberatung festgestellt).
  • Der Anspruch auf Rückerstattung gilt nur für Kinder und Jugendliche während bzw. nach dem Zahnwechsel bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Anmerkungen zu den Schweregraden IOTN 1 bis 3
Ob der bislang übliche Zuschuss für eine KFO-Behandlung auch nach dem 1. Juli 2015 gewährt wird, liegt rein im Ermessen der Krankenkassen.

Als qualifizierter Wahlkieferorthopäde sind wir von der österreichischen Gesundheitskasse aufgefordert unsere Honorare für kieferorthopädische Behandlungen entsprechend § 153a ASVG Abs. 4 offen zu legen (siehe oben).

Kieferorthopädische Erstberatung

Ausführliches Beratungsgespräch und IOTN-Feststellung.
Kosten: EUR 59, – (Kassenvertragstarif OÖGKK EUR 50, –)

Frühbehandlung (abnehmbare Zahnspange)

Frühzeitige Korrektur von Fehlstellungen (Interzeptive Behandlung – Therapie im Wechselgebiss). Therapie von Kreuzbissen, offener Biss, ausgeprägten Kieferfehlstellungen, myofunktionellen Problemen, extremer Platzmangel, etc.

  • Alter: ca. 6 bis 10 Jahre
  • Behandlungsdauer: ca. 1 bis 2 Jahre
  • Kosten: zwischen EUR 1.200, – und EUR 2.800, – (Pauschale)

Bei Kindern bis ca. 10 Jahre übernimmt die Krankenkasse bei schweren Kieferfehlstellungen (IOTN 4 und 5) unter bestimmten Bedingungen 80 % (BVA: 100 %) des Kassenvertragstarifs. Der Kassentarif beträgt EUR 1.035, –.

Festsitzende KFO-Behandlung

Hauptbehandlung von Zahn- und/oder Kieferfehlstellungen (Kieferorthopädische Hauptbehandlung) mit festsitzenden Apparaturen (Multibracket-Apparaturen).

  • Alter: ca. 11 bis 18 Jahre
  • Behandlungsdauer: ca. 2 bis 3 Jahre
  • Kosten: zwischen EUR 4.750, – und EUR 6.675, – (Pauschale)

Bei Vorliegen eines IOTN 4 oder 5 erhalten Sie von Ihrer Kasse unter bestimmten Bedingungen 80 % (BVA: 100 %) des Kassenvertragstarifs rückerstattet. Der Kassentarif beträgt EUR 4.164, –.

Es ist möglich, dass einige private Kranken- oder Zahnzusatzversicherungen Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen abdecken. Bei Fragen hierzu empfehlen wir Ihnen, sich bei Ihrer Versicherungsgesellschaft zu erkundigen.

Kosten für weitere kieferorthopädische Leistungen

Entsprechend den Richtlinien der österreichischen Zahnärztekammer dürfen wir lediglich die Preise der erstattungsfähigen Leistungen auf unserer Webseite bekannt geben. Im Rahmen unseres persönlichen Therapiegespräches informieren wir Sie gerne über das genaue Ausmaß Ihrer Zahnfehlstellung und kalkulieren auf dieser Basis die Kosten der für Sie geeigneten Behandlung. Eine teilweise Rückerstattung der Kosten liegt im Ermessen der jeweiligen Krankenkassen

Behandlung von Zahnfehlstellungen mittels herausnehmbaren Kunststoff-Schienen (Aligner-Therapie):

  • Dauer: ca. ½ bis 2 Jahren

Therapie von Zahnfehlstellungen mittels innenliegenden Brackets (Lingualtechnik):

  • Dauer: ca. 1 bis 3 Jahre